Architektenhonorar in der Schweiz: So kalkulieren Sie Ihr Angebot
Baukostenanteil nach SIA 102, Zeithonorar oder Pauschale: die Honorarmodelle im Überblick — und wie Sie ein überzeugendes Honorarangebot erstellen.
Das Honorar ist für Architekturbüros einer der heikelsten Punkte einer Bewerbung: zu tief und man arbeitet unter Wert, zu hoch und man verliert den Zuschlag. In der Schweiz haben sich dafür klare Modelle und Grundlagen etabliert. Dieser Überblick zeigt, wie das Architektenhonorar zustande kommt — und wie Sie ein stimmiges Angebot kalkulieren. Wo Sie überhaupt an passende Aufträge kommen, beschreibt der Leitfaden Aufträge für Architekten in der Schweiz.
Die drei Honorarmodelle
1. Honorar nach Baukosten (SIA 102)
Die Ordnung SIA 102 regelt die Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten. Das Honorar wird dabei aus den honorarberechtigten Baukosten abgeleitet und über mehrere Faktoren angepasst — etwa den Schwierigkeitsgrad bzw. die Baukategorie, den vereinbarten Leistungsumfang (welche Teilleistungen und Projektphasen) sowie weitere Anpassungsfaktoren. Es ist die verbreitetste Grundlage für grössere Bauvorhaben.
2. Zeithonorar
Hier wird nach effektivem Zeitaufwand zu einem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Das eignet sich besonders bei Umbauten, Gutachten oder Aufträgen mit unklarem Umfang. Es ist transparent, erfordert aber meist eine vereinbarte Kostenobergrenze, damit die Bauherrschaft Planungssicherheit hat.
3. Pauschalhonorar
Ein fixer Betrag für einen klar definierten Leistungsumfang. Für die Bauherrschaft maximal planbar — das Risiko von Mehraufwand liegt aber beim Büro. Deshalb ist eine präzise Leistungsabgrenzung entscheidend.
Was das Honorar beeinflusst
- —Baukategorie und Schwierigkeitsgrad des Projekts
- —Leistungsumfang — welche SIA-Teilleistungen und Projektphasen beauftragt sind
- —Projektgrösse und honorarberechtigte Baukosten
- —Umbau oder Neubau (Bestand erhöht in der Regel den Aufwand)
- —Termine, Nebenkosten und besondere Anforderungen
Ein überzeugendes Honorarangebot erstellen
- —Leistungsumfang klar abgrenzen — was ist enthalten, was nicht.
- —Modell passend zur Aufgabe wählen (Baukosten, Zeit oder Pauschale).
- —Nachvollziehbar aufschlüsseln statt eine blosse Endsumme nennen.
- —Annahmen und Ausschlüsse transparent benennen.
- —Nicht das tiefste, sondern das stimmigste Angebot — Qualität rechtfertigt Preis.
Honorarangebote auf Architektonik
Auf Architektonik geben geprüfte Büros ihr Honorarangebot versiegelt ab: Nur die Bauherrschaft sieht die Beträge, Mitbewerber sehen einander nicht. Das schützt vor dem Rennen nach unten — es gewinnt das stimmigste Angebot, nicht automatisch das billigste. So bleibt Raum, Qualität fair zu bepreisen. Worauf Bauherrschaften beim Vergleich der Offerten achten, beschreibt der Beitrag Honorarofferten von Architekten vergleichen.
Hinweis: Verbindliche Grundlage für die Honorarberechnung ist stets die aktuelle SIA-Ordnung 102 bzw. die vertragliche Vereinbarung. Die genannten Modelle dienen der Orientierung, nicht als rechtsverbindliche Berechnung.